Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung, Begriffsdefinitionen
(1) kurven.schule André Jung, Falltor 8c, 67685 Weilerbach, Deutschland (im Folgenden: „wir“ oder „kurven.schule“) betreibt unter der Webseite https://kurven.schule einen Online-Shop für Dienstleistungen. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen zwischen uns und unseren Kunden (im Folgenden: „Kunde“ oder „Sie“) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
(2) „Verbraucher“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, wobei eine rechtsfähige Personengesellschaft eine Personengesellschaft ist, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
(3) „Trainer“ im Sinne dieser AGB sind alle natürlichen Personen, die der Veranstalter im Rahmen einer konkreten Veranstaltung als Trainer, Instruktor oder Trainingsleiter einsetzt, unabhängig davon, ob sie Arbeitnehmer, kurzfristig Beschäftigte, freie Mitarbeiter oder sonstige selbstständige Auftragnehmer sind.
§ 2 Zustandekommen der Verträge, Speicherung des Vertragstextes
(1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unseren Online-Shop unter https://kurven.schule.
(2) Unsere Produktdarstellungen im Internet sind unverbindlich und kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.
(3) Bei Eingang einer Bestellung in unserem Online-Shop gelten folgende Regelungen: Der Kunde gibt ein bindendes Vertragsangebot ab, indem er die in unserem Online-Shop vorgesehene Bestellprozedur erfolgreich durchläuft. Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten:
- Auswahl der gewählten Dienstleistung(en),
- Hinzufügen der Produkte durch Anklicken des entsprechenden Buttons (z.B. „In den Warenkorb“, „In die Einkaufstasche“ o.ä.),
- Prüfung der Angaben im Warenkorb,
- Aufrufen der Bestellübersicht durch Anklicken des entsprechenden Buttons (z.B. „Weiter zur Kasse“, „Weiter zur Zahlung“, „Zur Bestellübersicht“ o.ä.),
- Eingabe/Prüfung der Adress- und Kontaktdaten, Auswahl der Zahlungsart, Bestätigung der AGB und Widerrufsbelehrung,
- Sofern die vereinbarte Beschaffenheit der Ware von deren üblichen Beschaffenheit und Verwendungsvoraussetzungen abweicht, Bestätigung einer negativen Beschaffenheitsvereinbarung,
- Abschluss der Bestellung durch Betätigung des Buttons „Jetzt kaufen“. Dies stellt Ihre verbindliche Bestellung dar.
- Wir versenden nach der Bestellung eine automatisierte Bestellbestätigung, mit der der Vertrag noch nicht zustande kommt. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung innerhalb von 5 Werktagen per gesonderter E-Mail ausdrücklich annehmen.
(4) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit kurven.schule André Jung, Falltor 8c, 67685 Weilerbach, Deutschland zustande.
(5) Vor der Bestellung können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen, insbesondere der Bestelldaten, der AGB und der Widerrufsbelehrung, erfolgt per E-Mail nach dem Auslösen der Bestellung durch Sie, zum Teil automatisiert. Wir speichern den Vertragstext nach Vertragsschluss nicht.
(6) Eingabefehler können mittels der üblichen Tastatur-, Maus- und Browser-Funktionen (z.B. »Zurück-Button« des Browsers) berichtigt werden. Sie können auch dadurch berichtigt werden, dass Sie den Bestellvorgang vorzeitig abbrechen, das Browserfenster schließen und den Vorgang wiederholen.
(7) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
§ 3 Gegenstand des Vertrages und wesentliche Merkmale der Produkte
(1) Bei unserem Online-Shop ist Vertragsgegenstand:
- Die Erbringung von Dienstleistungen. Die konkret angebotenen Dienstleistungen können Sie unseren Artikelseiten entnehmen.
(2) Die wesentlichen Merkmale der Dienstleistungen finden sich in der Artikelbeschreibung. Sofern die vereinbarte Beschaffenheit der Ware von deren üblichen Beschaffenheit und Verwendungsvoraussetzungen abweicht, wird darauf in der Artikelbeschreibung ausdrücklich hingewiesen (negative Beschaffenheitsvereinbarung). Soweit der Kunde seine ausdrückliche Einwilligung in die negative Beschaffenheitsabweichung erteilt hat, definiert diese den Vertragsgegenstand.
§ 4 Preise, Versandkosten und Lieferung
(1) Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie die Versandkosten sind Gesamtpreise und beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.
(2) Der jeweilige Kaufpreis ist vor der Lieferung des Produktes zu leisten (Vorkasse), es sei denn, wir bieten ausdrücklich den Kauf auf Rechnung an. Die Ihnen zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche im Online-Shop oder im jeweiligen Angebot ausgewiesen. Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche sofort zur Zahlung fällig.
(3) Bei einem Kauf auf Rechnung beträgt der Mindestbestellwert 100,00 € für diese Zahlungsart.
(4) Zusätzlich zu den angegebenen Preisen können für die Lieferung von Produkten Versandkosten anfallen, sofern der jeweilige Artikel nicht als versandkostenfrei ausgewiesen ist. Die Versandkosten werden Ihnen auf den Angeboten, ggf. im Warenkorbsystem und auf der Bestellübersicht nochmals deutlich mitgeteilt.
(5) Alle angebotenen Produkte sind, sofern nicht in der Produktbeschreibung deutlich anders angegeben, sofort versandfertig nach dem Eingang der Zahlung bzw. nach dem Eingang der Bestellung bei einem Kauf auf Rechnung).
(6) Es bestehen die folgenden Liefergebietsbeschränkungen: Die Lieferung erfolgt in folgende Länder: Deutschland, Frankreich, Schweiz, Österreich.
(7) Scheitert die Zustellung der Ware aus Gründen, die Sie zu vertreten haben, tragen Sie die uns hierdurch entstehenden angemessenen Kosten. Dies gilt im Hinblick auf die Kosten für die Hinsendung nicht, wenn Sie Ihr Widerrufsrecht wirksam ausüben. Für die Rücksendekosten gilt bei wirksamer Ausübung des Widerrufsrechts durch Sie die in der Widerrufsbelehrung von uns hierzu getroffenen Regelung.
§ 5 Zurückbehaltungsrecht
(1) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.
§ 6 Widerrufsrecht
Als Verbraucher haben Sie ein Widerrufsrecht. Dieses richtet sich nach unserer Widerrufsbelehrung.
§ 7 Vertragssprache
Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.
§ 8 Haftung, Eigenverantwortung und Haftungsbeschränkung zugunsten eingesetzter Trainer
(1) Veranstalter und Vertragspartner
Veranstalter und alleiniger Vertragspartner des Teilnehmers ist André Jung, handelnd unter der Bezeichnung kurven.schule®, Falltor 8c, 67685 Weilerbach.
Die im Rahmen einer Veranstaltung eingesetzten Trainer, Instruktoren und sonstigen Hilfspersonen werden ausschließlich im Auftrag des Veranstalters tätig. Sie werden nicht Vertragspartner des Teilnehmers und rechnen Leistungen nicht unmittelbar mit dem Teilnehmer ab.
(2) Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter haftet unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Veranstalter eine Garantie übernommen hat, zwingende gesetzliche Haftung besteht oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind. Die Haftung wegen Vorsatzes kann nicht im Voraus ausgeschlossen werden.
(3) Typische Risiken und Eigenverantwortung
Motorradfahren und die Teilnahme an praktischen Fahrsicherheits- und Kurventrainings sind mit typischen Risiken verbunden. Hierzu können insbesondere das Anfahren, Bremsen, Ausweichen, Kurvenfahren, die Veränderung der Fahrlinie, das kurzzeitige Wegrutschen eines Reifens sowie ein Sturz gehören.
Der Teilnehmer nimmt an den Übungen eigenverantwortlich teil und entscheidet selbst, ob er eine Übung unter den konkreten Umständen beginnt, fortsetzt oder abbricht. Er muss seine Geschwindigkeit und Fahrweise jederzeit an seine persönlichen Fähigkeiten, den Zustand des Motorrads, die Strecken- und Witterungsverhältnisse sowie die Anweisungen und Sicherheitsvorgaben anpassen.
Die Übernahme typischer Trainingsrisiken begründet keinen Ausschluss der Haftung für Pflichtverletzungen des Veranstalters oder eines Trainers. Insbesondere bleiben die Pflichten zur ordnungsgemäßen Organisation, Einweisung, Auswahl, Überwachung und Durchführung der Veranstaltung unberührt.
(4) Verantwortlichkeit des Teilnehmers
Der Teilnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er, sein Motorrad oder von ihm eingebrachte Sachen schuldhaft verursacht. Dies gilt insbesondere bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung gesetzlicher Vorschriften, der Platzordnung, der Sicherheitsanweisungen des Veranstalters oder der Anweisungen eines Trainers.
Eine Haftung des Teilnehmers besteht nicht allein deshalb, weil sich ein typisches Risiko des Motorradfahrens oder der Veranstaltung verwirklicht hat, ohne dass der Teilnehmer eine Rechtspflicht verletzt oder schuldhaft gehandelt hat.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, nur mit einem geeigneten, verkehrssicheren, zugelassenen und haftpflichtversicherten Motorrad teilzunehmen, soweit ihm nicht ausdrücklich ein Trainingsmotorrad des Veranstalters überlassen wird. Der Veranstalter darf einen geeigneten Nachweis verlangen.
(5) Freistellung bei zurechenbarem Verhalten
Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese Ansprüche auf einem vom Teilnehmer zu vertretenden Verhalten beruhen und der Veranstalter hierfür nicht selbst nach den gesetzlichen Vorschriften haftet.
Die Freistellung umfasst die notwendigen und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Der Veranstalter wird den Teilnehmer über die Inanspruchnahme informieren und ihm, soweit zumutbar, Gelegenheit geben, an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken.
Die Freistellung gilt nicht, soweit der Anspruch auf einer Pflichtverletzung oder einem sonstigen zurechenbaren Verhalten des Veranstalters, eines Trainers oder einer sonstigen vom Veranstalter eingesetzten Person beruht. Zwingende gesetzliche Haftungsansprüche bleiben unberührt.
(6) Gestellte Trainingsmotorräder und abgesperrtes Gelände
Bei Trainings auf einem vom öffentlichen Verkehr abgegrenzten und für die Veranstaltung freigegebenen Übungsgelände kann der Veranstalter dem Teilnehmer ein Trainingsmotorrad oder sonstige Trainingsausrüstung zur bestimmungsgemäßen Nutzung überlassen.
Der Veranstalter trägt die Gefahr des üblichen Verschleißes sowie das Risiko von Schäden am gestellten Trainingsmotorrad, die bei bestimmungsgemäßer und nicht schuldhafter Nutzung entstehen.
Der Teilnehmer haftet für Schäden am gestellten Trainingsmotorrad oder an sonstiger überlassener Ausrüstung nur, wenn er den Schaden vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat. Eine Haftung für Schäden infolge einer typischen, erlaubten und nicht schuldhaft verursachten Trainingshandlung besteht nicht.
Die Haftung des Teilnehmers bleibt unberührt, wenn er das Trainingsmotorrad entgegen den Anweisungen nutzt, sicherheitswidrig handelt, das Motorrad unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln führt oder den Schaden vorsätzlich beziehungsweise grob fahrlässig verursacht.
(7) Training im öffentlichen Straßenverkehr
Bei geführten Schulungsfahrten und sonstigen Trainingsfahrten auf öffentlichen Straßen gelten uneingeschränkt die Straßenverkehrsordnung und alle sonstigen gesetzlichen Verkehrsvorschriften.
Der Teilnehmer bleibt für die sichere Beherrschung seines Motorrads und für seine Fahrweise verantwortlich. Er muss insbesondere Geschwindigkeit, Sicherheitsabstand, Fahrspur, Kurvenlinie und Fahrmanöver jederzeit selbst an die Verkehrslage, die Straßen- und Witterungsverhältnisse sowie seine persönlichen Fähigkeiten anpassen.
Ein Trainer darf keine Anweisung erteilen, die den Teilnehmer zu einem Verkehrsverstoß oder zu einer sonstigen rechtswidrigen oder unvertretbar gefährlichen Handlung auffordert. Eine Anweisung oder Empfehlung des Trainers entbindet den Teilnehmer nicht von der Pflicht, gesetzliche Verkehrsvorschriften einzuhalten und eine erkennbar gefährliche Handlung abzulehnen oder abzubrechen.
Die Fahrt ist kein Rennsport. Es findet keine Zeitnahme statt und es wird keine bestimmte Geschwindigkeit oder Höchstgeschwindigkeit angestrebt. Diese Einordnung schließt die gesetzliche Haftung für Pflichtverletzungen nicht aus.
(8) Haftungsbeschränkung zugunsten eingesetzter Trainer
Die Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse zugunsten des Veranstalters nach Absatz (2) gelten – soweit gesetzlich zulässig – auch zugunsten derjenigen natürlichen Personen, die der Veranstalter dem Teilnehmer im Rahmen der konkreten Veranstaltung als Trainer, Instruktor oder Trainingsleiter benennt oder erkennbar mit der Durchführung, Anleitung, Beaufsichtigung oder Organisation des Trainings betraut.
Erfasst sind sowohl Arbeitnehmer und kurzfristig Beschäftigte des Veranstalters als auch selbstständige freie Mitarbeiter und sonstige selbstständige Auftragnehmer, die im Namen und Auftrag des Veranstalters an der Durchführung der konkreten Veranstaltung mitwirken. Nicht erfasst sind Personen, die ohne Beauftragung des Veranstalters handeln oder lediglich zufällig anwesend sind.
Die Vereinbarung wird zugunsten der vorgenannten Personen als Vertrag zugunsten Dritter gemäß § 328 BGB geschlossen. Jede begünstigte Person darf sich gegenüber dem Teilnehmer unmittelbar auf die für sie geltenden Haftungsbeschränkungen berufen.
Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche wegen vorsätzlichen Handelns der begünstigten Person. Sie gilt ferner nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen einer Haftung vorliegen, und nicht für sonstige Schäden, die durch grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie Ansprüche aus einer übernommenen Garantie bleiben unberührt.
Die Drittbegünstigung begründet keinen Ausschluss der Haftung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Gesetzliche Ansprüche gegen den Veranstalter bleiben im Übrigen bestehen.
§ 9 Stornierung, Umbuchung, Buchung auf Warteliste, Ersatzpersonen
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, ohne eine bestimmte Form einhalten zu müssen. Um Missverständnisse zu vermeiden und zur eigenen Absicherung, wird eine schriftliche Kündigung empfohlen. Im Falle eines Rücktritts oder Nichtantritts der Reise kann der Veranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorbereitungen und Aufwendungen verlangen. Die Berechnung des Ersatzes basiert auf den tatsächlichen vom Veranstalter erbrachten Leistungen.
Stornogebühren
werden wie folgt berechnet:
| Motorrad Trainings / Training und Tour (ein- oder zweitägige Veranstaltungen) | Motorrad Reisen (mehrtägige Veranstaltungen) |
| – | Bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 Euro |
| – | 89-45 Tage: 30 % des Veranstaltungspreises |
| 44-30 Tage: 30 % des Veranstaltungspreises | 44-30 Tage: 50 % des Veranstaltungspreises |
| 29-7 Tage: 50 % des Veranstaltungspreises | 29-15 Tage: 70 % des Veranstaltungspreises |
| Ab dem 7. Tag: 80 % des Veranstaltungspreises | Ab dem 14. Tag: 80 % des Veranstaltungspreises |
| Am Tag der Veranstaltung oder bei Nichtantritt: 90 % des Veranstaltungspreises | Am Tag der Veranstaltung oder bei Nichtantritt: 100 % des Veranstaltungspreises |
Diese Zahlungen gelten als pauschale Entschädigung, es sei denn, der Veranstalter kann nachweisen, dass ihm höhere Aufwendungen entstanden sind. Der Kunde hat das Recht, nachzuweisen, dass der Veranstalter keinen oder einen geringeren Aufwendungsersatzanspruch hat.
Auf Kundenwunsch können nach der Buchung der Veranstaltung für einen festen Termin innerhalb des zeitlichen Geltungsbereichs der Reiseausschreibung Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Abfahrtsorts, der Unterkunft oder der Beförderung vorgenommen werden. In diesem Fall kann der Veranstalter eine Umbuchungsgebühr erheben. Wenn ein Dritter den Vertrag übernimmt, haftet dieser als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Im Falle eines Rücktritts kann der Veranstalter die tatsächlichen Mehrkosten in Rechnung stellen.
Buchung auf Warteliste
Buchungen auf der Warteliste sind verbindlich. Sollte in der gewünschten Veranstaltung ein Platz frei werden, erhält der Kunde eine Anmeldebestätigung. Dadurch ist die Anmeldung verbindlich und es gelten die unter ZAHLUNGS- UND STORNOBEDINGUNGEN aufgeführten Stornobedingungen. Sofern noch kein Veranstaltungsplatz zugesagt wurde, hat der Kunde jederzeit das Recht, den Wartelisteneintrag zu stornieren. Dies kann formlos erfolgen.
Nicht genutzte Leistungen
Falls der Kunde einzelne Leistungen aufgrund vorzeitiger Rückreise oder aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch nimmt, wird der Veranstalter sich um die Erstattung ersparter Aufwendungen bei den Leistungsträgern bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um unwesentliche Leistungen handelt oder gesetzliche oder behördliche Vorschriften einer Erstattung entgegenstehen.
§ 10 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist auf gelieferte Sachen 12 Monate.
(3) Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Sache/die digitalen Güter oder die erbrachte Dienstleistung bei Vertragserfüllung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies natürlich keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
§ 11 Schlussbestimmungen/Streitbeilegung
(1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
(2) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.
(3) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.
(4) Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahrens vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.